Kassennachschau
Das Finanzamt kann jederzeit zu einer sogenannten Kassennachschau vorbeikommen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet sich auszuweisen und werden dies auch unaufgefordert tun. Bitte kontrolliert die Ausweise in jedem Fall.
Die Mitarbeiter dürfen sich die Kasse und Aufzeichnungen dazu vorlegen lassen. Ihr dürft sämtliche im Stand vorhandenen Unterlagen vorlegen. Dazu gehört auch diese Handreichung. Eine Zählung der Kasse darf von euch NICHT vorgenommen werden. Wenn eine Zählung verlangt wird, dann ruft sofort Carolin oder Sebastian an und überreicht das Handy an den Prüfer des Finanzamtes. Wir werden das weitere Vorgehen mit diesem dann abstimmen.
Die Mitarbeiter des Finanzamts dürfen nicht selbst Schränke öffnen oder durchsuchen und werden dies auch nicht tun.
Lasst euch in jedem Fall die Namen und Telefonnummern der Mitarbeiter des Finanzamtes geben und notiert diese. Notiert auch den Namen der Dienststelle.